Wie viel der CO₂-Kosten aus der Heizkostenabrechnung trägt der Vermieter, wie viel der Mieter? Der Rechner ermittelt die Stufe nach dem gesetzlichen 10-Stufen-Modell und teilt die Kosten für das gesamte Gebäude und optional eine einzelne Wohneinheit auf. Ihre Daten bleiben im Browser.
| Mieter | Vermieter | |
| Anteil an den CO₂-Kosten | – | – |
| CO₂-Kosten gesamtes Gebäude | – | – |
| Stufe | kg CO₂/m²/a | Mieter | Vermieter |
|---|
Weist der Vermieter die CO2-Kostenaufteilung nicht korrekt in der Heizkostenabrechnung aus, kann der Mieter den höchsten Vermieteranteil von 95 % ansetzen und die Heizkosten entsprechend kürzen.
Nein. Auf Strom fällt kein CO2-Preis nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz an, daher ist das CO2KostAufG bei reinem Wärmepumpenbetrieb nicht anwendbar.
Ja, sofern bei der Erzeugung fossile Brennstoffe zum Einsatz kommen; der Fernwärmelieferant muss den CO2-Gehalt ausweisen. Bei zu 100 % erneuerbarer Fernwärme fallen keine CO2-Kosten an.
Nein. Für Nichtwohngebäude gilt eine vereinfachte 50/50-Aufteilung unabhängig vom CO2-Ausstoß je Quadratmeter. Bei gemischt genutzten Gebäuden wird der Wohnanteil nach dem Stufenmodell und der Gewerbeanteil nach der 50/50-Regel berechnet.
Können energetische Verbesserungen wegen Denkmalschutz, Milieuschutzsatzung oder Anschluss- und Benutzungszwang nicht oder nur eingeschränkt umgesetzt werden, wird der Vermieteranteil nach § 9 Abs. 1 CO2KostAufG halbiert – unabhängig davon, ob er sich aus dem Stufenmodell oder der hälftigen Aufteilung ergibt.
Der Vermieter muss die CO2-Kostenaufteilung in der Heizkostenabrechnung ausweisen: CO2-Ausstoß je Quadratmeter, die ermittelte Stufe sowie die Beträge für Mieter und Vermieter müssen transparent dargestellt werden.
| Größe | Wert |
| Energieträger | – |
| Jahresverbrauch Gebäude | – |
| CO₂-Faktor | – |
| Gesamtwohnfläche Gebäude | – |
| CO₂-Preis | – |
| Mieter | Vermieter | |
| Anteil | – | – |
| CO₂-Kosten gesamtes Gebäude | – | – |