TK Theo Kaden
Energiewirtschaft · CO₂-Kostenaufteilungsrechner

CO₂-Kostenaufteilung nach dem CO2KostAufG

Wie viel der CO₂-Kosten aus der Heizkostenabrechnung trägt der Vermieter, wie viel der Mieter? Der Rechner ermittelt die Stufe nach dem gesetzlichen 10-Stufen-Modell und teilt die Kosten für das gesamte Gebäude und optional eine einzelne Wohneinheit auf. Ihre Daten bleiben im Browser.

Gebäude & Energieträger

Bei Fernwärme liefert der Versorger den CO₂-Faktor; bei 100 % erneuerbarer Fernwärme fällt keine CO₂-Kostenaufteilung an.
kWh/a
kg/kWh
Standardwert (BEHG Anlage 2) – bei Bedarf anpassen.
m²
Aus dem Energieausweis oder der Heizkostenabrechnung.

CO₂-Preis & Sonderfälle

€/t
Preiskorridor 55–65 €/Tonne seit 2026 (nEHS/BEHG, Marktversteigerung) – Mittelwert voreingestellt.

Einzelne Wohneinheit (optional)

m²
Leer lassen, um nur die Aufteilung für das gesamte Gebäude zu sehen.

Ergebnis

Ermittelte Stufe
–
–
MieterVermieter
Anteil an den CO₂-Kosten––
CO₂-Kosten gesamtes Gebäude––
Stufe 1 (0 % Vermieter)Stufe 10 (95 % Vermieter)
CO₂-Ausstoß je m²
–
CO₂-Kosten gesamt
–
Stufenmodell (§ 5 CO2KostAufG): Die Aufteilung richtet sich nach dem jährlichen CO₂-Ausstoß des Gebäudes je Quadratmeter Wohnfläche.
Stufekg CO₂/m²/aMieterVermieter

Häufige Fragen zur CO₂-Kostenaufteilung

Was passiert, wenn der Vermieter die CO2-Kosten nicht aufteilt?

Weist der Vermieter die CO2-Kostenaufteilung nicht korrekt in der Heizkostenabrechnung aus, kann der Mieter den höchsten Vermieteranteil von 95 % ansetzen und die Heizkosten entsprechend kürzen.

Gilt das CO2KostAufG auch bei Wärmepumpen?

Nein. Auf Strom fällt kein CO2-Preis nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz an, daher ist das CO2KostAufG bei reinem Wärmepumpenbetrieb nicht anwendbar.

Gilt die CO2-Kostenaufteilung auch bei Fernwärme?

Ja, sofern bei der Erzeugung fossile Brennstoffe zum Einsatz kommen; der Fernwärmelieferant muss den CO2-Gehalt ausweisen. Bei zu 100 % erneuerbarer Fernwärme fallen keine CO2-Kosten an.

Gilt das Stufenmodell auch für Gewerbe- und Nichtwohngebäude?

Nein. Für Nichtwohngebäude gilt eine vereinfachte 50/50-Aufteilung unabhängig vom CO2-Ausstoß je Quadratmeter. Bei gemischt genutzten Gebäuden wird der Wohnanteil nach dem Stufenmodell und der Gewerbeanteil nach der 50/50-Regel berechnet.

Was ist die Härtefallregelung bei Denkmalschutz?

Können energetische Verbesserungen wegen Denkmalschutz, Milieuschutzsatzung oder Anschluss- und Benutzungszwang nicht oder nur eingeschränkt umgesetzt werden, wird der Vermieteranteil nach § 9 Abs. 1 CO2KostAufG halbiert – unabhängig davon, ob er sich aus dem Stufenmodell oder der hälftigen Aufteilung ergibt.

Wie erfährt der Mieter seinen CO2-Kostenanteil?

Der Vermieter muss die CO2-Kostenaufteilung in der Heizkostenabrechnung ausweisen: CO2-Ausstoß je Quadratmeter, die ermittelte Stufe sowie die Beträge für Mieter und Vermieter müssen transparent dargestellt werden.

Einordnung: Diese Auswertung ist eine vereinfachte Orientierungsrechnung auf Basis des CO2KostAufG (Stufenmodell nach § 5, Härtefallregelung nach § 9 Abs. 1) und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für Wärmepumpen und zu 100 % erneuerbare Fernwärme fällt kein CO₂-Preis nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz an – das Gesetz ist dann nicht anwendbar. Bei rechtlich komplexen Fällen empfiehlt sich die Abstimmung mit einem Fachanwalt für Mietrecht. Für eine belastbare Einschätzung sprechen Sie mich gern an.